
Öffentliches Recht
Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen, die öffentliche Hand - insbesondere Kommunen - sowie Privatpersonen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts findet ausschließlich eine Beratung und Vertretung der Arbeitgeberinteressen statt.
Kunstrecht
Im Bereich der bildenden Kunst sowie des Kunsthandels verfügt die Kanzlei über ein weitreichendes Netzwerk, dass es erlaubt, die Interessen von Kunstsammlern, aber auch von Künstlern oder Kulturinstitutionen sowie Auktionshäusern wahrzunehmen. Ob An- oder Verkauf, Ein- oder Ausfuhr, Sammlungsaufbau oder Fragen des Kulturgüterschutzes oder des Stiftungsrechtes - die Kanzlei berät Sie umfassend.
